Umwelt & Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist in aller Munde und viele Kunden haben den Klimaschutz zum wichtigen Bestandteil ihrer Unternehmensziele bestimmt. Wir helfen Ihnen mit den nötigen Informationen und Tools dabei, als gesamtes Unternehmen und speziell in der Produktion nachhaltig zu werden.

Mit unserem CO2-Rechner stellen Sie Ihre Produkte klimaneutral und als Mitglied unser Klimainitiative zeigen Sie ganz deutlich, dass Nachhaltigkeit bei Ihnen kein leeres Versprechen ist.

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CO2-Emissionen ermitteln

Klimainitiative der Verbände Druck und Medien

Eine nachhaltige, ressourcenschonende Produktion gewinnt für Wirtschaft und Industrie immer mehr an Bedeutung. Die Nachfrage nach klimafreundlichen Produkten steigt. Mit der Klimainitiative der Druck- und Medienverbände haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kunden klimafreundliche Druckprodukte anzubieten.So können Druck- und Medienanbieter sich als umweltbewusste Unternehmer präsentieren.

Mit dem Einsatz des CO2-Rechners der Druck- und Medienverbände kalkulieren Sie online mit konkurrenzloser Genauigkeit Ihre durch die Produktion entstehenden CO2-Emissionen – für Einzelaufträge oder den ganzen Produktionsstandort. Als Basis dienen Ihre konkreten Standortdaten bis hin zur detaillierten, maschinentechnischen Ausstattung. Die CO2-Emissionen können dann durch den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten im Goldstandard kompensiert werden. Unser Angebot umfasst zusätzlich auch noch die Aufforstung deutscher Wälder.

Werben auch Sie künftig mit dem Logo „klimaneutral gedruckt“ auf den von Ihnen produzierten Drucksachen. Den Zugang zum Onlineportal und weitere Unterstützung bekommen Sie von unseren Nachhaltigkeitsexperten.

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Blauer Engel

Das deutsche Umweltzeichen

Der Blaue Engel ist seit über 40 Jahren das Umweltzeichen schlechthin. Als Unternehmen können Sie mit dem Blauen Engel Ihrem Umweltengagement eine besondere Note geben, denn die Anforderungen zum Erlangen des „Blauen Engels“ sind hoch. Von uns erfahren Sie, wie Sie das etablierte Label für Druckerzeugnisse bei der Vergabestelle RAL gGmbH beantragen und anschließend nutzen können. Gerne unterstützen Sie unsere vom Umweltbundesamt und der RAL qualifizierten Berater auf dem Weg zur Zertifizierung mit dem Blauer Engel DE-UZ 195 und übernehmen das Projektmanagement für Sie!

Wir unterstützen Sie dabei, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zu beschaffen, erstellen Ihre Lösemittelbilanz und führen Sie sicher durch den Formulardschungel und alle Anforderungen.

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Zertifizierte Druckprodukte aus nachhaltiger Waldwirtschaft

Vorbereitung und Beratung für nachhatlige Waldwirtschaftszertifizierungen

Die Zertifizierungssysteme für eine umweltfreundliche Papiererzeugung haben sich in der Druck- und Medienindustrie sehr stark etabliert. Nachhaltige Waldbewirtschaftung ist dabei die Zielrichtung. Aber wie erhalten Sie diese Zertifizierung?

Die offiziellen Zertifizierungsstellen dürfen hier keine Hilfestellungen zur Vorbereitung auf ein Audit leisten. Wir bereiten Sie zielgerichtet auf die im Markt relevante Zertifizierung vor. Die Erstellung der Zertifizierungshandbücher sowie aller Begleitdokumente gehört ebenso zu unserem Angebot wie die allgemeine Schulung Ihrer Mitarbeiter. Wir beraten Sie gern über die zugelassenen Zertifizierungsstellen und geben Ihnen Tipps, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten.

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Energieeffizienz

Energiemanagement in der Druckindustrie

Das neue Zauberwort in Sachen Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein lautet Energieeffizienz. Wieviel Energie wird im Rahmen Ihrer Medien- oder Druckproduktion eingesetzt? Wie lässt sich der Einsatz von Strom, Wasser, Kälte- und Wärmetechnik umweltschonend gestalten? Wie sieht der CO2-Fußabdruck für Ihr Unternehmen aus? Welche Einsparpotenziale gibt es, und vor allem wo? Welche Investitionen sind sinnvoll? Lassen Sie sich von unseren Nachhaltigkeitsexperten bei Ihrer Ausrichtung auf eine ressourcenschonende Produktion beraten und setzen Sie anschließend zielgerichtet die ersten Maßnahmen um.

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Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die neue Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichte

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU weiter verbessern soll.

Die CSRD verpflichtet große börsennotierte Unternehmen, einschließlich Banken und Versicherungen, dazu, umfassendere und detailliertere Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Dazu gehören Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG), wie z.B. Treibhausgasemissionen, Mitarbeiterrechte und Diversität, die im Rahmen einer standardisierten Berichterstattung veröffentlicht werden müssen.

Die Einführung der CSRD soll zu einer stärkeren Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen führen, was es Anlegern, Regulierungsbehörden und anderen Interessengruppen erleichtert, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen zu bewerten. Sie soll auch dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen besser verstehen und managen können.

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Taxonomie

Green Deal - Nachhaltiges wirtschaften in der EU

Die vor kurzem verabschiedete EU-Verordnung sieht vor, dass Finanzmarktakteure, wie Banken und Versicherer, aber auch Nicht-Finanzunternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern verpflichtet werden, die Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten gemäß der Taxonomie-Definition offenzulegen. Für von der Taxonomie betroffene Nicht-Finanzunternehmen bedeutet dies, dass sie vor allem angeben müssen, wie hoch der Anteil ihrer Umsatzerlöse, ihrer Gesamtinvestitionen und Betriebsausgaben ist, welche „mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind“, die laut Taxonomie „als ökologisch nachhaltig einzustufen sind“.

Hierbei bewertet die Taxonomie eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig, wenn sie bestimmte Mindeststandards in Bezug auf soziale und Governance-Aspekte einhält, einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung von einem der nachfolgend genannten Umweltzielen leistet und hierbei die Erfüllung der anderen Umweltziele nicht beeinträchtigt. Hierzu muss die wirtschaftliche Tätigkeit bestimmte technische Evaluierungskriterien bzw. Screening-Kriterien erfüllen.

Die sechs in der Verordnung genannten Umweltziele sind:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen

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Umweltmanagement

Übersicht zu Normen und Standards

Es gibt eine Reihe von Umwelt-Labeln, die sich in der Druckindustrie durchgesetzt haben. Einige beinhalten ein systematisches Umweltmanagement, wie EMAS, DIN ISO 14001:2015, DIN ISO 50001:2015 und DIN ISO 9001, andere beziehen sich auf einzelne Aspekte im Produktionsprozess und erlauben nach deren Verifizierung beispielsweise eine Produktauszeichnung, wie Blauer Engel RAL DE-UZ-195, EU-Ecolabel Richtlinie 028 für Druckerzeugnisse oder das Österreichische Umweltzeichen.

Erst der Mix aus offiziellen Umweltlabels und weiteren betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen führt zum Ziel: zu optimal nachhaltigen Produktionen.

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Verpackungsgesetz

Vorgaben und Richtlinien für die Druckindustrie

Das Verpackungsgesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Druck- und Medienbetriebe können als Hersteller, aber auch Inverkehrbringer von Verpackungen eine Rolle spielen und müssen proaktiv sich mit der Thematik befassen. Der bvdm hat seitdem Beginn viele Fragen klären können, aber spezifische Unternehmensfragen bereiten immer noch Schwierigkeiten in der rechtsicheren Auslegung. Der BVDM sammelt diese Fragen und leitet sie zur offiziellen Klärung an die Zentrale Stelle Verpackungsregister weiter. Die Antworten werden gesammelt und regelmäßig veröffentlicht, um die Druck- und Medienbetriebe über den aktuellen Stand zu informieren. Für die Eingruppierung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister einen finalen Katalog für alle Produktgruppen veröffentlicht.

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Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

Das LkSG in der Druckindustrie

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern (ab 2024: 1.000 AN) im Inland, auf die Einhaltung bestimmter menschenrechtlicher und umweltbezogener Standards innerhalb ihrer Lieferkette zu achten. So sollen etwa Verletzungen der Menschenrechte, Kinderarbeit und Umweltverschmutzung – auch bei Zulieferern – eingedämmt werden. Im Rahmen der Lieferketten können so auch kleine und mittlere Betriebe in den Fokus geraten. Informieren Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen mit unterstützenden Unterlagen und stehen mit Rat und Tat zur Seite.

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Ihre Ansprechpartner
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Stefan Brunken
Berater Arbeitssicherheit /
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Heinz Klos
Berater Produktion & Prozesse /
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Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
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