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EUDR

Verschiebung nur Teilerfolg - Überarbeitung der EU-Entwaldungsverordnung bleibt notwendig

Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (BVDM) begrüßt die finale Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein Jahr. Die Verschiebung ist jedoch nur ein Teilerfolg. Die gewonnene Zeit muss zur inhaltlichen Überarbeitung der Verordnung genutzt werden.

Da die EU-Kommission es versäumt hatte, die Voraussetzungen für eine Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ab Ende 2024 zu schaffen, war die Verschiebung unumgänglich. Allerdings betont der BVDM, dass auch in 12 Monaten gerade kleinere und mittlere Unternehmen kaum in der Lage sein werden, die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Die EU hat jetzt ein Jahr Zeit, um ihr Vorgehen zum Schutz der Wälder grundsätzlich zu überdenken. Statt Unternehmen der nachgelagerten Lieferkette mit nicht erfüllbaren Sorgfalts- und Dokumentationspflichten zu erdrücken, sollte die EU selbst, etwa im Rahmen von internationalen Handelsabkommen, den Walderhalt fördern.

Ferner plädiert der BVDM dafür, die im Europäischen Parlament zunächst eingebrachten, aber letztlich nicht realisierten Änderungsvorschläge umzusetzen. Dazu gehört insbesondere eine Ausnahmeregelung für Rohstoffe aus Regionen ohne relevantes Entwaldungsrisiko. Zudem sollten aus Sicht des BVDM auch die Sorgfaltspflichten auf den Erstinverkehrbringer reduziert werden, wie es die EVP-Fraktion angestrebt hatte. Die von der EVP vorgeschlagenen Änderungen waren richtig, da sie unsinnige Bürokratie für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit nachweislich nicht mit Entwaldung in Verbindung steht, verhindert hätten. Daher sollten diese im nächsten Jahr erneut aufgegriffen werden.

Aktivitäten zum Waldschutz müssen sich aus Sicht des BVDM auf Länder konzentrieren, in denen es tatsächlich zu illegaler Abholzung und Waldschädigung kommt. Ausgangspunkt eines solchen gezielteren Ansatzes muss die Einstufung der Regionen nach ihrem Entwaldungsrisiko durch die EU-Kommission sein.

Die EU-Kommission muss nun zügig die Vorarbeiten zur Umsetzung der EUDR abschließen. Solange das Länder-Benchmarking nicht vorliegt und die IT-Plattform nicht störungsfrei läuft, kann keine sinnvolle Vorbereitung der Unternehmen stattfinden. Jede weitere Verzögerung muss eine weitere Verschiebung zur Folge haben.

In den Diskussionen mit Praktikern zeigt sich, dass die vielen weiterhin bestehenden Unklarheiten bei der Auslegung der Verordnung dazu führen, dass die Unternehmen der Druckindustrie derzeit noch kaum einschätzen können, wie sie ab Inkrafttreten der EUDR ihre Produkte sicher und gesetzeskonform in Verkehr bringen sollen. Daher fordert der BVDM abschließend, das überhastet auf den Weg gebrachte deutsche Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung zu stoppen und sich stattdessen darauf zu konzentrieren, die offenen Auslegungsfragen zu klären sowie die Umsetzungsvorgaben so nachzubessern, dass sie praxistauglich sind.

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Philipp von Trotha
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