Umwelt und Nachhaltigkeit
Wirtschaftsrecht
Neue BGH-Entscheidung zur Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"
Re 05/2024, T+F 15/2024
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung mit der Aussage „klimaneutral“ als irreführend untersagt, soweit nicht in der Werbung selber erläutert wird, ob die beworbene Klimaneutralität durch tatsächliche CO2-Einsparungen in der Herstellung des Produkts oder lediglich durch Kompensation erreicht wird (Urteil vom 27.06.2024 – I ZR 98/23). Der BVDM empfiehlt Druck- und Medienunternehmen ihr Marketing und ihre Werbung im Bereich Nachhaltigkeit anzupassen.
Benutzeranmeldung
Passwort vergessen?Ansprechpartner
Stefan Brunken
Berater Arbeitssicherheit /
Umwelt & Nachhaltigkeit
Umwelt & Nachhaltigkeit
Gerald Walther
Berater Management & Controlling /
Nachhaltigkeit & Umwelt
Nachhaltigkeit & Umwelt
Holger Schürmann
stellv. Geschäftsführer ∙
Betriebswirtschaft ∙ Umwelt ∙ Arbeitssicherheit
Betriebswirtschaft ∙ Umwelt ∙ Arbeitssicherheit