Wirtschaftspolitik
Corona-Wirtschaftshilfen: Verlängerung der Fristen für Schlussabrechnungen
WP 23/2023
Aufgrund der zahlreichen Inanspruchnahmen der Corona-Hilfsprogramme vermelden die zuständigen Bewilligungsstellen und Prüfer weiterhin hohe Arbeitsbelastungen. Bund und Länder haben sich daher erneut auf eine Fristverlängerung bei der Einreichung der Schlussabrechnung für Corona-Überbrückungsprogramme bis zum 31. Oktober 2023 geeinigt.
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Holger Schürmann
stellv. Geschäftsführer ∙
Betriebswirtschaft ∙ Umwelt ∙ Arbeitssicherheit
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