8. März gesetzlicher Feiertag in Berlin: Regelungen zum grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitnehmern
Im Jahr 2019 ist mit dem Frauentag am 8. März ein neuer gesetzlicher Feiertag in Berlin eingeführt worden. Der 8. März ist in Berlin (und Mecklenburg-Vorpommern), nicht aber in den übrigen Bundesländern wie Brandenburg, gesetzlich geschützter Feiertag. Bei Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung außerhalb des Betriebssitzes gelten folgende Regelungen.