Corona
Sozialpolitik

Möglichkeit zu Krankschreibungen per Telefon endet am 31. März 2023

SP 17/2023

Die befristete Corona-Sonderregelung, die die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bei leichten Atemwegserkrankungen nach telefonischer Anamnese ermöglichst, läuft zum 31. März 2023 aus.

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