Wirtschaftspolitik
Corona-Wirtschaftshilfen: Hinweis auf Ende der Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen am 30. September 2024
WP 13/2024
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weist auf die letztmalige Frist zum Einreichen der Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30. September 2024 hin.
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Holger Schürmann
stellv. Geschäftsführer ∙
Betriebswirtschaft ∙ Umwelt ∙ Arbeitssicherheit
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