Bundesgerichtshof gibt GN recht: Keine kostenfreien Anzeigen auf Landkreis-Portal

Nordhorn: In staatlichen Online-Portalen dürfen keine kostenlosen Anzeigen veröffentlicht werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Damit ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, das die kostenlose Verbreitung von Anzeigen mit Stellenangeboten auf dem Portal „Der richtige Job“ des Landkreises Grafschaft Bentheim für unzulässig erklärt. Der Verlag der Grafschafter Nachrichten (GN), der ein eigenes Internet-Jobportal für kostenpflichtige Stellenangebote betreibt, hatte das Verhalten des Landkreises als wettbewerbswidrig und Verstoß gegen das Gebot der Staatsfreiheit beanstandet.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat im Sinne der Grafschafter Nachrichten entschieden. Foto: pixabay

Auch wenn die Begründung der Entscheidung des BGH noch nicht vorliege, sei davon auszugehen, dass die kostenlose Veröffentlichung von Anzeigen in Medien der öffentlichen Hand generell, und nicht nur bezogen auf den Stellenmarkt, unzulässig sei, so die Einschätzung der Grafschafter Nachrichten. Damit werde die freie Presse, deren Existenz unter anderem durch Anzeigenerlöse gesichert werden müsse, nachhaltig gestärkt. 

„Die Pressefreiheit in Deutschland ist ein hohes Gut. Sie ist in Artikel 5 unserer Verfassung festgeschrieben“, betont GN-Verleger und Geschäftsführer Jochen Anderweit. Daraus ergebe sich die Pflicht für den Staat, alles dafür zu tun, dass diese Freiheit bestehen bleibe. „Wenn eine Kommune, in diesem Fall der Landkreis Grafschaft Bentheim, im Rahmen ihrer sehr guten Fachkräftekampagne auf ihrer Website ein kostenloses Stellenportal anbietet, überschreitet sie nicht nur ihre Kompetenzen, sondern greift direkt die Pressefreiheit an. Denn wir, die Grafschafter Nachrichten, brauchen Erlöse aus dem Werbemarkt – hier aus dem Stellenmarkt –, um weiterhin unsere Tageszeitung in der gewohnten Form anbieten zu können. Wenn uns hier mit öffentlichen Geldern Konkurrenz gemacht wird, können wir das nicht akzeptieren“, erklärt Anderweit. 

Der GN-Verleger betont: „Ich habe ein gutes Verhältnis zu unserem Landrat Uwe Fietzek und dem ehemaligen 1. Kreisrat Dr. Michael Kiehl. Wir haben das Thema freundschaftlich diskutiert, sind in der Sache jedoch nicht einig geworden. Daher begrüße ich es, dass der BGH die Revision des Landkreises nicht zugelassen und damit das Urteil des OLG Oldenburg, das unserer Argumentation auf ganzer Linie gefolgt ist, bestätigt hat. Ich hoffe, dass der Landkreis dieses Urteil akzeptiert und nicht durch Umgehungstatbestände dennoch einen eigenen Stellenmarkt etablieren möchte. Unser Angebot zur Kooperation mit GN-Jobs steht nach wie vor.“ 

Landrat Uwe Fietzek erklärt auf Nachfrage der GN-Redaktion: „Wir werden uns die Urteilsbegründung genau ansehen, akzeptieren aber natürlich die höchstrichterliche Rechtsprechung.“ Ziel des vom Bundesgerichtshof nun untersagten kostenfreien Job-Portals sei es gewesen, die Grafschaft als attraktive Region für Fachkräfte darzustellen und in diesem Zusammenhang auch auf offene Stellen hinzuweisen. „Wir wollten nie ein Konkurrenzangebot aufbauen, sondern überregional Marketing für unsere Region betreiben“, betont Fietzek. Gemeinsam mit Kreishandwerkerschaft und Wirtschaftsvereinigung werde sich der Landkreis auch weiterhin darum bemühen, die Unternehmen vor Ort wirksam zu unterstützen. 

Akuten Handlungsbedarf sieht der Landrat nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht. Schließlich habe die Verwaltung ihr Stellenportal bereits nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg, die nun bestätigt wurde, geschlossen.