Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen und Seminare

Verband Druck und Medien NordOst e. V.
Bildungskuratorium Druck und Medien NordOst e. V.

1. Vorbemerkung

Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen, werden Veranstaltungen ausschließlich zu den nachfolgenden AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung durchgeführt.

Alle Veranstaltungen werden vom Verband Druck und Medien NordOst e. V oder dem Bildungskuratorium Druck und Medien NordOst e. V. angeboten. Wer Vertragspartner ist, ergibt sich aus den Angaben zur jeweiligen Veranstaltung. Unter Veranstaltungen im Sinne dieser AGB versteht der Veranstalter u. a. die folgenden Angebote: Seminare, Webinare, Kongresse, Firmenschulungen, Workshops, Kurse, Printhouse Talks, auch mehrtägige.

Der Vertragspartner wird im Folgenden „Veranstalter'' genannt.

Die Veranstaltungsorte sind im Veranstaltungsprogramm, auf der Webseite, im Firmenangebot oder der Anmeldebestätigung benannt. Falls sich diesbezüglich Änderungen er­ geben, so werden diese umgehend mitgeteilt. Die Veranstaltungen stehen grundsätzlich jedem Interessenten offen; ausgenommen sind geschlossene, firmeninterne oder Veranstaltungen mit besonderen Voraussetzungen.

2. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder via Internet beim betreffenden Veranstalter. Anmeldungen zur Veranstaltung müssen grundsätzlich schriftlich eingehen und mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen sein. Eingehende Online-Anmeldungen via Internet und E-Mail bedürfen derzeit keiner elektronischen Unterschrift resp. elektronischer Signatur.

Mit Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Nach Anmeldung via Internet erfolgt eine Zugangsbestätigung über den Erhalt der Anmeldung. Die Anmeldung wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter für beide Teile verbindlich. Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt nach ihrem zeitlichen Eingang.

Die Veranstaltungen finden nur bei ausreichender Teilnehmeranzahl statt; eine evtl. Absage der Veranstaltung erfolgt mindestens 1 Woche vor der Veranstaltung. Ein genereller Anspruch auf Teilnahme besteht nicht; der jeweilige Veranstalter behält sich die Zulassung zur Teilnahme im Einzelfall vor.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in EURO.

Nach § 4 Abs. 22 UStG sind die Preise der Bildungskuratoriums Druck und Medien NordOst e. V. für Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen mehrwertsteuerfrei.

Die vom Verband Druck und Medien NordOst e. V. angebotenen Veranstaltungen sind mehrwertsteuerpflichtig. Es gilt der jeweils aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuersatz.

Der jeweilige Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnung muss grundsätzlich vor Veranstaltungsbeginn beglichen sein. Ausnahmen davon werden im Einzelfall besprochen, sofern sie sich nicht aus dem Programm/der Veranstaltung ergeben. Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung oder der gänzliche Nichtantritt berechtigen nicht zur Preisminderung.

Für den Fall, dass der Veranstalter Übernachtungen organisiert, werden diese dem Anmeldenden in Rechnung gestellt und sind sofort ohne jeden Abzug fällig. Dies gilt auch für den Fall der Nichtinanspruchnahme der Übernachtungsmöglichkeit, es sei denn, diese kann kostenfrei storniert werden.

4. Abmeldungen

Abmeldungen müssen schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.

Bei Abmeldungen von stattfindenden Aus- oder Weiterbildungsveranstaltungen sind ab dem Datum der Veranstaltungsbestätigung 50 %, ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 75 % des Veranstaltungspreises zu zahlen. Alternativ kann bei bestimmten Veranstaltungen ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag (bzw. einer nur zeitweisen Teilnahme bei mehreren Veranstaltungstagen) fallen 100 % der Veranstaltungsgebühren an.

5. Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die gesamte Veranstaltung oder einzelne Teile räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, zu ändern oder auch kurzfristig abzusagen. Bei einer kompletten Stornierung (Ausnahme: höhere Gewalt) der Veranstaltung, werden die bereits gezahlten Veranstaltungsgebühren zurückerstattet oder wahlweise eine Gastkarte (Gutschrift für eine andere Veranstaltung des Veranstalters) ausgestellt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahr­ lässigem Verhalten von Mitarbeitern des Veranstalters oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gleichwertige Ersatzreferenten zu stellen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühren.

6. Haftung

Der Veranstalter haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Veranstalter haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte. Eine Haftung ist inso­ weit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

7. Veranstaltungsunterlagen

Das Urheberecht an den Veranstaltungsunterlagen liegt bei dem Veranstalter oder, sofern entsprechend gekennzeichnet, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Die Vervielfältigung, Übersetzung, Reproduktion oder Veröffentlichung, auch von Teilen, auch in digitaler Form, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeit der Vorträge und Dokumentationen übernimmt der Veranstalter keinerlei Verantwortung oder Haftung. Dies gilt auch für online bereitgestellte Unterlagen der jeweiligen Veranstaltungen.

8. Aufzeichnung von Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich vor, bei einer Veranstaltung Fotos und Videoaufnahmen zu machen und diese nachträglich über seine Websites, Soziale Netzwerke und Printpublikationen zu verbreiten sowie die gesamte Veranstaltung aufzuzeichnen bzw. zu streamen. Mit der verbindlichen Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer der Nutzung der Bilder/Videos im oben genannten Rahmen sowie der Aufzeichnung zu.

Für alle seitens des Teilnehmers im Zeitraum der Veranstaltung beabsichtigten Film- und Tonmitschnitte muss vorab die Genehmigung des Veranstalters bzw. des jeweiligen Urhebers eingeholt werden. Fotografien sind in angemessenem Umfang für private Zwecke gestattet.

9. Datenerfassung

Der Teilnehmer oder anmeldende Betrieb willigt ein, dass persönliche Daten von dem Ver­anstalter gespeichert werden. Sofern Daten für Zwecke der Werbung und Statistik verwen­ det werden, geschieht dies nur in allgemeiner, anonymisierter Form.

Der Teilnehmer oder anmeldende Betrieb kann die Einwilligung jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Anmeldende Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich­ rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Hannover. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, ändert das nichts an der Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit. An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle müssen und wollen wir nicht teilnehmen.

The european commission provides a platform for online dispute resolution (OS) which is accessible at ec.europa.eu/consumers/odr/. We are not obliged nor willing to participate in dispute settlement proceedings before a consumer arbitration board.

Stand 3. Februar 2025

Verband Druck und Medien NordOst e. V.
Bildungskuratorium Druck und Medien NordOst e. V.